- festgelegte Höchstmengen für den Stickstoffbedarf der Kulturarten bzw. Nutzungsformen
- Ausbringungsverbot für stickstoffhaltige Düngemittel zwischen dem 1. September
(15. Juli bei organischen Nährstoffträgern) und 28. Februar - Ackerbau nur im Rahmen einer Wechsel-Grünland-Fruchtfolge mit Grünlandanteil von mindestens 50 %
- Anbauverbot für Wintergetreide
- Anbau von Silomais, der im Hinblick auf den Grundwasserschutz als kritische Kultur anzusehen ist, auf der gleichen Fläche nur alle 4 Jahre
- Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten, um nach Ernte der Hauptfrucht überschüssiges Nitrat zu binden
- Beschränkung der Winterbeweidung des Grünlandes durch Grenzwerte für den Viehbesatz
- Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Isoproturon, Mecoprop, Terbuthylazin und Bentazon
Die Wasserschutzgebietsverordnung ist ein wichtiges Instrument, um das Grundwasser vor Belastungen zu schützen. Im Wasserschutzgebiet Föhr-Ost profitiert das Grundwasser zusätzlich davon, dass ein Großteil des WSG nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird (Karte Flächennutzung). In der Summe überwiegen Waldgebiete und extensives Grünland (Flugplatz, Golfplatz), deren Sickerwasser in der Regel relativ geringe Nitratkonzentrationen aufweist.