1. Verantwortliche Stelle
Firma:
Wasserbeschaffungsverband Föhr
Straße:
Am Wasserwerk 1
Ort:
25938 Wrixum
Telefon:
Fax:
+49(0)04681 / 5928 - 20
E-Mail:
Webseite:
2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter
Person:
Herr Dr. Hark Ketelsen
Funktion:
Geschäftsführer
3. Mit der Leitung der Datenverarbeitung betraute Personen
Person:
Herr Dr. Hark Ketelsen
Funktion:
Geschäftsführer
4. Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die Datenerhebung erfolgt zwecks Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes, insbesondere der Beschaffung und Bereitstellung
von Wasser und der Verwaltung der Abwassergebühren für die Kommunen der Insel Föhr auf der Basis des entsprechenden öffentlich-rechtlichen
Vertrages mit dem Amt Föhr-Amrum, gemäß § 3 der Verbandssatzung. Die Satzung kann unter Menüpunkt "Über uns / Satzung" eingesehen
werden (PDF-Download).
6. Rechtsgrundlage der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Rechtsgrundlage ist das Erfüllen der Geschäftszwecke mit vertraglicher Grundlage (Wasserversorgungsverträge, Arbeitsverträge,
Kaufverträge, Pachtverträge). Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der vorstehend angegebenen
Zwecke (siehe Punkt 5).
7. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Zu den betroffenen Personengruppen gehören Kunden, Mitarbeiter, Bewerber, Praktikanten, Pächter, Ehrenämtler und Auftragnehmer bzw.
Lieferanten (Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge). Erfasst werden Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und
Bankverbindungen (SEPA-Lastschriftmandat), bei unseren Kunden zusätzlich grundstücks- bzw. anschlussbezogene Daten wie Grundeigentümer,
Zählerstände, Rechnungen und Gebührenbescheide. Weitere Einzelheiten zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten können § 29
der Verbandssatzung entnommen werden.
8. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Interne Stellen, die an den jeweiligen Geschäftsprozessen beteiligt sind
- Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) gem. Art. 28 DSGVO
- Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen von Verträgen)
- Lieferanten
9. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen, sofern sie nicht
mehr zur Erfüllung der unter Ziffer 5 genannten Zwecke erforderlich sind. Daten, die nicht einer Aufbewahrungspflicht
unterliegen, werden nach Wegfall der unter Ziffer 5. beschriebenen Zwecke gelöscht.
10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist nicht geplant.
11. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach Erwägungsgrund 76 (DSGVO) zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind
Die mit der Verarbeitung von Daten beschäftigten Mitarbeiter haben sich schriftlich zur Einhaltung des Datengeheimnisses
(§53 BDSG, neu) verpflichtet. Sämtliche Daten sind technisch gegen unbefugten Zugriff (Zutrittskontrolle / Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle)
geschützt, die dazu notwendigen Maßnahmen werden laufend dem technischen Stand angepasst. Gegen zufällige Zerstörung oder
Verlust von Daten werden täglich entsprechende Sicherungsdateien erstellt.