Zum 1. Februar 2014 wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU auf das SEPA-Verfahren umgestellt.
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Seit dem 1. Januar 2002 gibt es in Europa eine gemeinsame Währung - den Euro. Mit der Einführung von SEPA sollen zum 1. Februar 2014 auch die Barrieren im bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas fallen. SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum aller EU-Mitgliedsstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz und von Monaco, der die Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen beseitigt.
Bis zum 1. Februar 2014 müssen alle Unternehmen ihren Lastschriftverkehr auf das einheitliche SEPA-Verfahren umgestellt haben. Von diesem Termin an sind Lastschriften nur noch im europäisch einheitlichen SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Die nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Hinzu kommt als weitere Kennzahl zunächst der BIC (Business Identifier Code) – ein international standardisierter Bank-Code – der bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 angegeben werden muss. Die Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst.
Seit dem 1. Januar 2002 gibt es in Europa eine gemeinsame Währung - den Euro. Mit der Einführung von SEPA sollen zum 1. Februar 2014 auch die Barrieren im bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas fallen. SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum aller EU-Mitgliedsstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz und von Monaco, der die Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen beseitigt.
Bis zum 1. Februar 2014 müssen alle Unternehmen ihren Lastschriftverkehr auf das einheitliche SEPA-Verfahren umgestellt haben. Von diesem Termin an sind Lastschriften nur noch im europäisch einheitlichen SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Die nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Hinzu kommt als weitere Kennzahl zunächst der BIC (Business Identifier Code) – ein international standardisierter Bank-Code – der bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 angegeben werden muss. Die Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst.
Für das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir Ihre Unterschrift im Original. Die Vorgehensweise ist ganz einfach: Sie teilen uns Ihre Bankverbindung via E-Mail (info@wbv-foehr.de), schriftlich, per Fax oder telefonisch mit. Wir übernehmen Ihre Daten in das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und senden Ihnen dieses Formular, auf dem neben unserer Gläubiger-ID auch Ihre Mandatsreferenz mitgeteilt wird, mit der Post. Dieses Formular unterschreiben Sie und senden es im Original an uns zurück. Fertig!
Wichtiger Hinweis:
Für bestehende Lastschrifteinzüge, die auf einer erteilten Einzugsermächtigung basieren, müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden. Die Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Kontonummer und Bankleitzahl werden automatisch auf das SEPA-Verfahren (IBAN / BIC) umgestellt. Es ist somit nichts weiter zu veranlassen.