Preise und Versorgungsbedingungen

Wasserpreisgestaltung

Die Wasserpreisgestaltung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr erfolgt nach dem Prinzip der Kostendeckung. Gewinne werden nicht erzielt. Der Kunde trägt über den Wasserpreis ausschließlich die Kosten, die im Rahmen der Trinkwasserversorgung direkt oder indirekt entstehen.
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Für die Kostenstruktur der Trinkwasserversorgung ist kennzeichnend, dass 85% und mehr der anfallenden Kosten Fixkosten sind, die unabhängig vom Wasserverbrauch entstehen. Diesem Umstand wird üblicherweise - und entsprechend beim WBV Föhr - Rechnung getragen, indem ein verbrauchsunabhängiges Grundentgelt vom Kunden gezahlt werden muss. Über das Grundentgelt werden die Fixkosten jedoch nur teilweise abgedeckt. Der hohe Anteil der Fixkosten in der Trinkwasserversorgung bedingt, dass ein allgemein sparsamerer Umgang mit Trinkwasser zu keiner nennenswerten Kostensenkung beim Versorgungsunternehmen führt. Bei rückläufigen Verbräuchen ist vielmehr eine Anhebung der Verbrauchspreise erforderlich, um Verluste im Unternehmen zu vermeiden. Die aktuellen Preise für die Leistungen des WBV Föhr (Verbrauchspreise, Grundpreise, Preise für Bauwasser, etc.) entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Versorgungsbedingungen

Der Anschluss einer Kundenanlage an das Rohrnetz des WBV Föhr und die Versorgung unserer Kunden mit Trinkwasser erfolgen auf der Basis der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (Bundesverordnung). Die AVBWasserV regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung. Für die Praxis bedeutet die Anwendung der AVBWasserV, dass der Versorgungsvertrag auf privatrechtlicher Grundlage abgeschlossen wird. Der Kunde erhält eine Wasserrechnung und keinen Gebührenbescheid. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ein Amtsgericht zuständig.

Die Versorgungsbedingungen des WBV Föhr, die in der AVBWasserV nicht abschließend geregelt sind bzw. von ihr abweichen, sind in den "Ergänzenden Bestimmungen des WBV Föhr zur AVBWasserV vom 20. Juni 1980" zusammengefasst.