Entgelt- und Gebührenrechner
Sie möchten wissen, wie sich die ab 1. Januar 2024 geltenden Wasserpreise und Abwassergebühren auf die Kosten Ihrer Verbrauchsstelle auswirken? Dann nutzen Sie ganz einfach den Entgelt- und Gebührenrechner. Für die Ermittlung Ihrer Trinkwasserkosten
müssen Sie lediglich die Zahl der Wohn- und Nutzeinheiten und den Jahresverbrauch Ihres Wohngebäudes eingeben, für die Ermittlung der Abwassergebühr den Jahresverbrauch und die Zählergröße (Qn 2,5, Qn 6 usw.).
Ausnahmen: In der Gemeinde Utersum wird die Abwasser-Grundgebühr anhand der bebauten Grundfläche des Hauses berechnet, und die Stadt Wyk auf Föhr erhebt keine Grundgebühr für Abwasser. Dort gibt es nur die verbrauchsbezogene Gebühr (Eingabe des Jahresverbrauchs).
Die Trinkwasserkosten für Verbrauchsstellen, die nicht überwiegend wohnlich genutzt werden (Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Kliniken usw.), können nicht anhand des Entgeltrechners ermittelt werden. Das Grundentgelt für diese Verbrauchsstellen,
dessen Höhe von der jährlichen Verbrauchsmenge abhängt, kann dem Preisblatt entnommen werden (Tabelle Seite 2).