Aktuelles
Haushaltssatzung 2016 16.12.2015
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2016
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 09.12.2015
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2016 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.442.900,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.516.700,00 EUR |
im Vermögensplan: |
|
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
1.477.300,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 1.477.300,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2016 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 1.150.000,00 €.
Die Mittel werden verwendet für den Neubau des Trinkwasserspeichers am Wasserwerk Föhr-Ost (2 Edelstahltanks im Hallenbau).
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und die Preise und Preisregelungen (Preisblatt) vom 09.12.2015.