Aktuelles
Haushaltssatzung 2014 13.12.2013
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2014
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 09.12.2013
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2014 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.288.500,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.289.100,00 EUR |
im Vermögensplan:
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
307.100,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 307.100,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2014 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 0,00 €.
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des
Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und das Preisblatt vom 29.11.2004.