Aktuelles

Haushaltssatzung 2020 Wasserbeschaffungsverband Föhr 100% 100% 2019-12-20 12:39:37 Wasserbeschaffungsverband Föhr
Am 18.12.2019 wurden von der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr die Haushaltssatzung 2020, die ab dem 01.01.2020 geltenden Preise und Preisregelungen und eine Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV beschlossen. <br> Bei den Preisregelungen wurde lediglich die Nr. 5.2.1 neu aufgenommen, während die Grund- und Verbrauchspreise im kommenden Jahr unverändert bleiben. Die Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV bezieht sich auf die Einführung des Funkwasserzählers. <br> <br> <a class="pdf-left button" style="width:100%" href="https://www.wbv-foehr.de/files/docs/Haushaltssatzung_2020_2019_12_18_mit_Wirtschaftsplan.pdf" target="_blank">Haushaltssatzung 2020 mit Wirtschaftsplan</a> <br> <br> <a class="pdf-left button" style="width:100%" href="https://www.wbv-foehr.de/files/docs/Preisblatt_2020_01_01.pdf" target="_blank">Preisblatt ab 01.01.2020</a> <br> <br> <a class="pdf-left button" style="width:100%" href="https://www.wbv-foehr.de/files/docs/AVBWasserV_Ergaenzende_Bestimmungen_Erweiterung.pdf" target="_blank">Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen des WBV Föhr zur AVBWasserV vom 18.12.2019</a> <br>

Haushaltssatzung 2020 20.12.2019

Am 18.12.2019 wurden von der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr die Haushaltssatzung 2020, die ab dem 01.01.2020 geltenden Preise und Preisregelungen und eine Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV beschlossen.
Bei den Preisregelungen wurde lediglich die Nr. 5.2.1 neu aufgenommen, während die Grund- und Verbrauchspreise im kommenden Jahr unverändert bleiben. Die Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV bezieht sich auf die Einführung des Funkwasserzählers.

Haushaltssatzung 2020 mit Wirtschaftsplan

Preisblatt ab 01.01.2020

Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen des WBV Föhr zur AVBWasserV vom 18.12.2019