Aktuelles
Aktuelles zum Wasserverbrauch und zur Rohrnetzsanierung 2024 14.09.2024
Verbraucher-Info gemäß § 46 Trinkwasserverordnung 13.06.2024
Rohrnetzsanierung 2024 17.04.2024
Wasserverkauf 2023 06.03.2024
Gründung des Landschaftszweckverbandes Föhr 02.02.2024
Zu den Aufgaben des Verbandes zählen der Küstenschutz und die Koordination der Arbeiten für Natur und Landschaft. Einzelheiten können dem Gründungsvertrag entnommen werden, der hier abgerufen werden kann (inkl. Entwurf der Verbandssatzung).
Gründungsvertrag Landschaftszweckverband Föhr
Einladung zur 1. öffentlichen Sitzung des LZV Föhr am 27.02.2024
Haushaltssatzung 2024 20.12.2023
Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan
Haushaltssatzung 2024 mit Wirtschaftsplan
Preisblatt ab 01.01.2024
Wasserverbrauch 2023 rückläufig 07.09.2023
Wasserverbrauch steigt im Juni deutlich an! 28.06.2023
Die seit Ende Mai andauernde Trockenheit hat den Wasserbedarf inzwischen jedoch stark erhöht. Lag der mittlere Tagesbedarf im Mai noch bei rund 2.800 m3, lliegt der durchschnittliche Tagesbedarf im Juni bei rund 3.800 m3 täglich (+36 %). Mitte Juni (24. Woche) lag das Tagesmittel sogar bei 4.300 m3 (maximal 4.600 m3/d). Der Verbrauchsanstieg resultiert aus Gartenbewässerung und Feldberegnung.
Engpässe in der Wasserversorgung sind nicht zu befürchten. Die Leistungsfähigkeit unserer Wasserwerke liegt bei > 7.000 m3 pro Tag. Auch das Gleichgewicht zwischen Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme ist nicht gefährdet.
Wir entnehmen nur etwa 25 % der Menge, die alljährlich neu auf der Föhrer Geest zur Verfügung steht.
Haushaltssatzung 2023 13.12.2022
Der Verbrauchspreis bleibt unverändert bei 0,75 €/m3 (zzgl. 7 % USt.), der monatliche Grundpreis für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohn- und Nutzeinheiten bei 11,20 € (zzgl. 7 % USt.).
Haushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplan
Preisblatt ab 01.01.2022
Haushaltssatzung 2022 16.12.2021
Der Verbrauchspreis steigt von 0,70 €/m3 auf 0,75 €/m3 (zzgl. 7 % USt.), der monatliche Grundpreis für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohn- und Nutzeinheiten von 10,95 € auf 11,20 € (zzgl. 7 % USt.).
Für einen Haushalt mit 4-Personen und einem Jahresverbrauch von 180 m3 erhöhen sich die jährlichen Bruttokosten für das Trinkwasser um 12,84 € auf 288,26 € (+ 4,7 %).
Haushaltssatzung 2022 mit Wirtschaftsplan
Preisblatt ab 01.01.2022
Neuverlegung Hauptleitung PE 180 Werk West bis Utersum 16.09.2021
Neuverlegung Hauptleitungen 2021 09.06.2021
- Nieblum, Gartenstraße: 190 m PE 110 für AZ 100 (März/April)
- Wyk, neues Gewerbegebiet: Letzte 80 m PE 110 (April; rd. 400 m bereits in 2020)
- Midlum, Dörpstraat: 270 m PE 110 für AZ 100 (April/Mai)
- Utersum, Greenstich: 1.150 m PE 180 für AZ 150 (August/September)
Neuverlegung Hauptleitungen 2021 23.04.2021
Erneuerung Hauptleitung Gartenstraße Nieblum 25.03.2021
Haushaltssatzung 2021 22.12.2020
Haushaltssatzung 2021 mit Wirtschaftsplan
Weitere Erkundungsbohrung in Föhr-Ost 23.10.2020
Ausbildungsplatz zum Rohrleitungsbauer (m/w/d) 19.09.2020
Zählertausch und Rohrleitungsbau 28.08.2020
MwSt. für Trinkwasser fällt auf 5 % 13.07.2020
Stand Wasserzählertausch 01.07.2020
Wiederaufnahme Zählerwechsel 05.05.2020
Vielen Dank!
Coronavirus - Einstellung Zählerwechsel und Schließung der Geschäftsstelle 17.03.2020
Neue Termine werden vergeben, sobald sich die Situation normalisiert hat.
Außerdem bleibt unsere Geschäftsstelle in Wrixum ab dem 17.03.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Telefonisch sind wir unter 04681 / 59280 während der Geschäftszeiten und im Notfall auch rund um die Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie auch via E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen (info@wbv-foehr.de).
Einführung des digitalen Wasserzählers 06.02.2020
Nähere Informationen dazu unter:
Infoblatt (233 KB)
Unbedenklichkeit des SensusRF Funk im Wasserzähler iPERL (121 KB)
Haushaltssatzung 2020 20.12.2019
Bei den Preisregelungen wurde lediglich die Nr. 5.2.1 neu aufgenommen, während die Grund- und Verbrauchspreise im kommenden Jahr unverändert bleiben. Die Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV bezieht sich auf die Einführung des Funkwasserzählers.
Haushaltssatzung 2020 mit Wirtschaftsplan
Preisblatt ab 01.01.2020
Erweiterung der Ergänzenden Bestimmungen des WBV Föhr zur AVBWasserV vom 18.12.2019
10 Jahre Rohwasserleitung nach Föhr-West 22.09.2019
Seit Inbetriebnahme der 8 km langen Leitung wurden rd. 1,34 Mio. m3 Rohwasser nach Föhr-West geleitet. Bis zu 75 % des dort ins Netz eingespeisten Trinkwassers stammen aus Föhr-Ost. Die Leitung hat sich übrigens längst amortisiert. Den damaligen Investitionskosten von ca. 450.000,- € stehen eingesparte Betriebskosten von geschätzt rd. 1,5 Mio. € gegenüber, sodass per Saldo bislang rd. 1 Mio. € eingespart wurde. Die Fotos zeigen die Rohwasserpumpen und den Rohwasserzähler im Wasserwerk Föhr-Ost.
Bild 1: Die beiden Rohwasserpumpen im Rohrleitungskeller des Wasserwerks Föhr-Ost, die das Wasser nach Föhr-West fördern und im wöchentlichen Wechsel betrieben werden (1 Pumpe als Reserve für Störfälle); die Förderrate beträgt ca. 40 m3/h.
Bild 2: Der Rohwasserzähler im Wasserwerk Föhr-Ost, der sich unmittelbar links neben den Pumpen befindet (vgl. Bild 1); der Zähler steht am 12. September 2019 um 12:32 Uhr bei exakt 1.344.415 m3, die aktuelle Förderrate beträgt 38,71 m3 pro Stunde.
Wrixum, den 12. September 2019
gez. Ketelsen, Geschäftsführer
Nitratgehalt des Föhrer Trinkwassers
Nähere Informationen dazu unter:
Bericht Nitratgehalt des Föhrer Trinkwassers (121 KB)
Tiefbohrung Föhr-Ost für Brunnenneubau 10.07.2019
Nähere Informationen dazu unter:
Tiefbohrung Föhr Ost (5,6 MB)
Haushaltssatzung 2019 06.12.2018
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2019
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 06.12.2018
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2019 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.563.200,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.649.300,00 EUR |
im Vermögensplan: |
|
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
467.400,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 467.400,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2019 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 100.000 €.
Die Mittel werden verwendet für den Neubau einer Versorgungsleitung in der Gemeinde Borgsum.
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und die Preise und Preisregelungen (Preisblatt) vom 06.12.2018.
Wrixum, den 06.12.2018
gez. Rolufs, Verbandsvorsteher
Abriss Altbehälter Föhr-Ost 17.09.2018
Neuer Vorstand 27.08.2018
Haushaltssatzung 2018 11.12.2017
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2018
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 06.12.2017
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2018 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.530.800,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.447.800,00 EUR |
im Vermögensplan: |
|
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
366.200,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 366.200,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2018 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 0,00 €.
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und die Preise und Preisregelungen (Preisblatt) vom 14.12.2016.
Inbetriebnahme des neuen Trinkwasserspeichers am Wasserwerk Föhr-Ost 10.05.2017
Haushaltssatzung 2017 20.12.2016
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2017
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 14.12.2016
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2017 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.523.600,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.552.200,00 EUR |
im Vermögensplan: |
|
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
310.200,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 310.200,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2017 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 0,00 €.
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und die Preise und Preisregelungen (Preisblatt) vom 14.12.2016.
Neuverlegung von Rohrleitungen in Oevenum 25.08.2016
Neue Wasserpreise 28.12.2015
sehr geehrter Kunde,
ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Wasserpreise. Der Grundpreis pro Anschluss bemisst sich bei Wohnhäusern zukünftig nach der Zahl der Wohn- und Nutzeinheiten, bei Gewerbebetrieben und sonstigen Kunden nach der jährlichen Verbrauchsmenge. Nutzen Sie unseren Entgelt- und Gebührenrechner , um für Ihr Wohnhaus die künftigen Kosten für Trink- und Abwasser zu ermitteln!
Haushaltssatzung 2016 16.12.2015
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2016
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 09.12.2015
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2016 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.442.900,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.516.700,00 EUR |
im Vermögensplan: |
|
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
1.477.300,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 1.477.300,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2016 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 1.150.000,00 €.
Die Mittel werden verwendet für den Neubau des Trinkwasserspeichers am Wasserwerk Föhr-Ost (2 Edelstahltanks im Hallenbau).
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und die Preise und Preisregelungen (Preisblatt) vom 09.12.2015.
Datenerhebung Preissystem 02.09.2015
Hintergrundinformationen zum Thema können Sie hier abrufen:
Etablierung eines neuen Preissystems
Erneuerung der technischen Infrastruktur
Haushaltssatzung 2015 18.12.2014
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2015
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 01.12.2014
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2015 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.293.500,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.394.600,00 EUR |
im Vermögensplan:
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
346.900,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 346.900,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2015 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 50.000 €.
Die Mittel werden verwendet für die Trinkwassererschließung des Neubaugebietes am Kortdeelsweg in Wyk auf Föhr.
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des
Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und das Preisblatt vom 29.11.2004.
Verunreinigungen mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa 03.11.2014
Klicken Sie hier um mehr über die Hintergründe und die ergriffenen Maßnahmen auf Seiten der Kooperation kommunaler Wasser- und Abwasserverbände Schleswig-Holsteins (KOWA SH) zu erfahren.
Haushaltssatzung 2014 13.12.2013
des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
für das Jahr 2014
Aufgrund von § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBI. I S. 405) und dem Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (LWVG) vom 11.02.2008, §§ 6 und folgende (GVOBI. SH 2008 S. 86), in Verbindung mit § 24 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Föhr
hat die Verbandsversammlung am 09.12.2013
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan, für das Rechnungsjahr 2014 wird festgesetzt
im Erfolgsplan: |
Ansatz |
bei den Erträgen (Einnahmen) auf |
1.288.500,00 EUR |
bei den Aufwendungen (Ausgaben) auf | 1.289.100,00 EUR |
im Vermögensplan:
bei den Deckungsmitteln (Einnahmen) auf |
307.100,00 EUR |
bei den Ausgaben auf | 307.100,00 EUR |
§ 2
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr 2014 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3
Darlehen
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, beträgt im Ansatz 0,00 €.
§ 4
Versorgungsbedingungen und Preise
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in der jeweils gültigen Fassung und die Ergänzenden Bestimmungen des
Wasserbeschaffungsverbandes Föhr zur AVBWasserV vom 21.10.2002 und das Preisblatt vom 29.11.2004.
Relaunch der Website 26.11.2013
Die neue Website beinhaltet ein dynamisches Design, eine klare Struktur sowie interaktive Animationen, Formulare und Diagramme, um Nutzer und Kunden bestmöglich beim Dialog mit unseren Mitarbeitern bzw. bei der Informationsbeschaffung zu unterstützen:
- Reduktion der Anzahl der Hauptrubriken
- übersichtlich gegliederter, linearer Seitenaufbau
- einfache Navigation anstelle von verschachtelter Subnavigation
Neue interaktive Karten sind noch in Arbeit. Schauen Sie demnächst wieder vorbei!